Wir raten Besitzer einer Import-Harley, erkennbar an der Fahrgestellnummer, die mit 1HD1 beginnt, gundsätzlich dazu, bei Verwendung von EG ABE geprüften Anlagen diese auch in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen .
D.h. im Falle von Harley ist nur für Fahrzeuge mit VINs, welche mit 5HD1 starten, die Verwendung ohne Eintragung gültig und legal.
Ist die Eintragung in dieser Konstellation denn problemlos? Oder kann es sein, dass ich die Anlage an meiner 97er Import Softail nicht eingetragen bekomme?
In meinem Fahrzeugschein stehen 97db Standgeräusch. Wird dieser Wert gegebenenfalls nach oben angepasst oder liegen eure Auspuffanlagen garantiert darunter?
Die Eintragung unseres Anlagen in die Fahrzeugdokumente Ihrer 1HD1 Maschine ist mit unserer Typgenehmigung kein Problem. Üblicherweise erfolgt jedoch keine Umtragung der Lautstärken. Unser homologiertes Testfahrzeug, welches stellvertretend für die Evos zur Prüfung genommen wurde, ist mit einer Dezibelzahl von 99,2 dB/A als Ergebnis im Schnitt eingemessen. Es ist bekannt, das ältere HD Modelle gleicher Hubraumstärke und Typs Unterschiede in Leistung und Lautsätärken aufweisen. Wenn in ihren Dokumenten 97 db eingetragen sind, liegen wir also in jedem Fall noch innerhalb der zuläsigen Toleranz-Werte.