Der Betrieb von älteren Auspuffanlagen mit eingebauten THORCAT-Systemen und e19 Landeskennung ist nicht mehr zulässig.
Worum es ging:
Wir zogen die Betriebserlaubnis für diese Anlagen im März 2019 zurück, da die Genehmigungsdokumente der betreffenden Behörde möglicherweise lückenhaft und gegen die zu Grunde liegenden Rechtsverordnungen verstoßen könnten. Es geht also nicht um die Thorcat-Technik oder die Anlage selbst. In Zusammenarbeit mit dem KBA wurden Vorgehensweisen zur neuen Zertifizierung und zu Umbaumaßnahmen festgelegt. Dieser Vorgang als solches ist abgeschlossen, die Rückrufaktion lief über einen Zeitraum von 2 Jahren + Kulanzzeit. In diesem Zeitraum wurden sämtliche Käufer einer Anlage, die in unserem System registriert waren, via E-Mail und / oder Post angeschrieben. Informiert wurde zusätzlich umfassend in den sozialen Medien. Es ist dennoch möglich, das einzelne End-Besitzer nicht erreicht werden konnten, was wir bedauern.
Welche Anlagen waren betroffen?
Betroffen sind bestehende THORCAT Auspuffanlagen und Systeme mit e19 Typgenehmigung (alten Genehmigungs-Nummer: ECE*125858*3, / ECE*125858*2 & 97/24EC*125858*2) ab Bj. 2016 mit eindeutigen 4 stelligen, vakanten Seriennummern (SN-xxxx) aus dem THORCAT REGISTER. Ob eine Anlage im THORCAT-REGISTER ist, ob sie tatsächlich von uns gefertigt wurde oder es sich um ein Plagiat handelt, kann jederzeit durch uns überprüft werden.
Angebote gebrauchter Thorcat Systeme auf Verkaufsplattformen etc.
Wir raten eindringlich, jede Anlage vor Kauf zu prüfen. Anlagen mit e19 Zulassung sind nicht mehr betriebsfähig und können auch nicht mehr umgebaut werden, egal was der Verkäufer Ihnen verspricht. Ebenso gibt es keine Thorcat Systeme mit e5 Typgenehmigung und auch keine ohne Seriennummern ( SN-xxxx xx) . Fällt Ihnen etwas in dieser Richtung auf ( z.b neu aussehende Plakette) oder haben sie Bedenken, bitten wir Sie freundlich um eine E-Mail an: sales@thorcat.de. Wir antworten Ihnen sofort.
Ein Umbau oder eine Erneuerung von e19 Systemen aus Bj 2016 /2019 nicht mehr möglich, sie sind inzwischen veraltet und gemäß den ges. Anforderungen aus den gültigen Rechtsverordnungen nicht mehr umbaufähig!!